Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann.
Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinischeBehandlung vorweg abgelehnt. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Sei es, weil er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügt.
Es handelt sich um eine schriftliche Willenserklärung für den Fall, dass man eben die eigene Handlungsfähigkeit verliert oder sich nicht mehr wirksam äußern kann.
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